Ein Leitbild für Ausbildungsinteressenten
Wer den Beruf eines Heilpraktikers erlangen möchte, sollte sich aus unserer Sicht selbst einige grundlegende Fragen stellen, die wir hier an Sie weitergeben. Daneben existieren ein Reihe von rechtlichen Zulassungsbedingungen zum Beruf, die wir Ihnen hier kurz vorstellen.
Stellen Sie sich folgende Fragen ..
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In Deutschland regelt das Heilpraktikergesetz von 1939 die Ausübung der Heilkunde. Es schreibt vor, dass der Berufsanwärter zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung einer Erlaubnis bedarf. Diese wird vom Gesundheitsamt im Einvernehmen mit der unteren Verwaltungsbehörde (meist Ordnungsamt) erteilt. Der Heilpraktiker ist damit ein staatlich anerkannter Beruf. Nicht zuletzt gilt es, die rechtlichen Zugangsbedingungen zum Beruf erfüllen zu können.
Rechtliche Zulassungsbedingungen
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In der Berufsausübung gibt es einzelne Einschränkungen. So unterliegen Sie der Berufsordnung für Heilpraktiker , der Sorgfaltspflicht, der Dokumentationspflicht, dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen, müssen die Hygieneverordnungen beachten, dürfen keine Zahnheilkunde und Geburtshilfe ausüben und unterliegen dem Infektionsschutzgesetz. In Sachsen wird daneben per Gesetz die Behandlung von Infektionskrankheiten durch Heilpraktiker nahezu ausgeschlossen.

















